FAQs

Wer braucht uns?

 

Das levares Palliativ Team steht für die Versorgung Schwerstkranker und Sterbender zur Verfügung.

Egal, ob im häuslichen Umfeld, Pflegeheim oder Hospiz.

Hierzu gehören Erkrankungen im weit fortgeschrittener Stadium und in der Sterbephase.

Dies müssen keine Tumorerkrankungen sein!

Auch eine Demenz im Endstadium kann durch die zunehmende Unruhe, Schluckstörung oder ähnliche Probleme eine schwierge Versorgungslage bedeuten.

Hierbei stehen wir Ihnen zur Seite!

Gleiches gilt für die Herzschwäche, Asthma/COPD, Multiple Sklerose oder auch Amyotrophe Lateralsklerose.

Wie kann ich die Versorgung in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich sind die Leistungen des Palliativteams im Sozialgesetztbuch (SGB V) festgelegt und somit ein PatientInnen Recht!

Für eine Versorgung gibt es jedoch bestimmte Voraussetzungen die erfüllt sein müssen.

Wir klären mit Ihnen im Vorfeld einer Versorgung die Voraussetzungen selbstverständlich ab.

Voraussetzungen sind:

-es muss eine Erkrankung vorliegen, die in absehbarer Zeit zum Tod führt. Es gibt jedoch keine konkreten zeitlichen Vorgaben in denen der Tod eingetreten sein muss.

-es muss eine Belastung durch Symptome vorliegen wie z.B. Schmerzen, Atemnot, Ängste, größere Wunden, Störungen im Magen/Darmtrakt (Schluckstörungen, Erbrechen, Übelkeit...) und einige mehr.  

Idealerweise ist im Vorfeld das Einverständnis des Hausarztes/Ärztin eingeholt und dessen/deren Unterstützung zugesicher.

Nehmen Sie Kontakt mit unserer Geschäftsstelle auf. Die Mitarbeiterinnen nehmen des Fall auf und erklären Ihnen die weiteren Schritte.

Eine Kontaktaufnahme zur Anmeldung ist außerhalb der Geschäftszeiten über die Notrufnummer möglich.

Oft werden Patientin über den Sozialdienst des Krankenhauses während einer stationären Behandlung angemeldet. Selbstverständlich können Sie auch die Mitarbeiter der Station und/oder den Sozialdienst des Krankenhauses einbinden.

Wer trägt die Kosten?

Gesetzliche Krankenkassen

Grundsätzlich werden die Kosten zu 100% von der gesetzlichen Krankenkasse, gemäß dem SAPV Vertrag Baden-Würrtemberg übernommen.

Hierzu wird eine Antrag zur Genehmigung der SAPV Leistung ertstellt und an die Krankenkasse übermittelt. Die Krankenkasse hat nun eine Reaktionsfrist.

Die Versorgung beginnt dennoch sofort, ohne dass eine Risiko für Sie besteht an Kosten beteiligt zu werden.

 

Private Krankenversicherungen

Private Krankenversicherungen sind den Veträgen bundesweit nicht beigetreten!

Da wir jedoch für gesetzlich wie privat Versicherte keine unterschiedlichen Kostensätze verlangen, stimmen die privaten Kostenträger der Versorgung normalerweise unproblematisch zu. Ein Kostenvoranschlag kann selbstverständlich erstellt werden.

Wann ist der richtige Zeitpunkt?

"So weit weit sind Sie doch noch gar nicht, dass Sie ein Palliativteam brauchen!"

 

Ein oft gehörter Satz!

Sehr schonend gemeint .... jedoch sehr vorurteilsbelastet ausgesprochen ... und am Thema völlig vorbei!

Eins Sache vorneweg: nur weil ein Palliativteam im Boot ist stirbt NIEMAND früher! Bei uns muss man nicht sterben!

Aber, Betroffene und Angehörige haben die Chance eine bessere Zeit, mit weniger Schmerz, weniger Atemnot und Ängsten und damit weniger Stress für alle zu verbringen!

Wir arbeiten nicht gegen onkologische Maßnahmen, wir spritzen niemanden Tot, wir schießen niemanden ab!

Oftmals ermöglichen wir den Betroffenen überhaupt erst, nochmals eine onkologische Maßnahme angehen zu können.

Wir freuen uns immer, wenn ein PatientIn sich stabilisiert und wir uns wieder aus der Versorgung zurückziehen können!

Daher, lieber zu früh, als zu spät!

Eine Beratung schadet nie!